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Wir sind Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin und betreuen alle Kinder und Jugendlichen von Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Egal ob es um die Behandlung einer akuten Erkrankung, die Durchführung einer Vorsorgeuntersuchung, die ärztliche Begleitung einer chronischen Erkrankung oder die Beratung in gesundheitlichen Fragen geht: Wir freuen uns für Sie und ihr Kind da sein zu dürfen!
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Neue Regelung des Kinderkrankengeldes

 

Der Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht nicht nur wenn das eigene Kind krank ist, sondern auch, wenn die Kinderbetreuung aus einem anderen Grund zu Hause erforderlich wird. Etwa wenn die Betreuungseinrichtung pandemiebedingt geschlossen oder im Notbetrieb ist.

 

Eltern beantragen das Kinderkrankengeld bei ihren Krankenkassen und weisen auf geeignete Weise nach, dass die Einrichtung geschlossen ist oder nicht besucht wird. Die Krankenkasse kann die Vorlage einer Bescheinigung der Einrichtung oder der Schule verlangen.

 

Ist ihr Kind erkrankt, kann die Bescheinigung für das Kinderkrankengeld, wie bisher, von uns ausgestellt werden. Aktuell ist dies auch nach telefonischer Beratung und ohne ärztliche Untersuchung möglich.

 

Mehr Infos: Bundesregierung

Quelle Grafik: Bundesregierung